Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102  ist das Universitätsklinikum Freiburg bemüht, seine Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 28.04.2021) gilt für alle Websites in der Domain covid-evidenz.de.

 

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 28.04.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung sind die Webseiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

 

Welche Teile sind nicht barrierefrei ?

  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Die Kacheln auf der Startseite sind nur eingeschränkt ohne Maus bedienbar.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in leichter Sprache verfügbar.
  • Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sowie die Seite „CEOSys“ sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.


Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28.04.2021 erstellt.

 

Barriere mitteilen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Hierfür können Sie sich gerne per E-Mail an sec at ifem.uni-freiburg.de wenden.

 

Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie erreichen diese unter https://www.behindertenbeauftragte.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/SchlichtungsstelleBGG_node.html.

 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Mauerstraße 53 

10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805

Fax: +49 (0)30 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de